Rechtsprechung
BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 213/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Bundeswehr - Höhe der tariflichen Altersteilzeitvergütung
- openjur.de
Bundeswehr; Höhe der tariflichen Altersteilzeitvergütung; Geltungsbereich des TV UmBw
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe einer Altersteilzeitvergütung im Rahmen eines bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit der Bundeswehr; Wegfall von Arbeitsplätzen durch Umstrukturierung auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 2; ; TV UmBw § 1; ; TV UmBw § 10; ; TV ATZ § 5 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeitvergütung infolge Umbaus der Bundeswehr
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 21.01.2005 - 4 Ca 11343/03
- LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 7 Sa 226/05
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 213/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 336 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 298/03
Tarifauslegung - Darlegungs- und Beweislast - Verfahrensrügen
Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 213/06
Für die Erfüllung des Tarifmerkmals "auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr" iSd. § 1 Abs. 1 TV UmBw muss deshalb ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Wegfall des jeweiligen Arbeitsplatzes und einer im Zuge der Kabinettsentscheidung vom 14. Juni 2000 getroffenen Maßnahme bestehen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 298/03 -).In diesem Zusammenhang obliegt es dem Arbeitgeber aus Gründen der Sachnähe, nachvollziehbare und nachprüfbare Angaben zum Gang der jeweiligen Entscheidung und deren Umsetzung zu machen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 298/03 -).
- LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 7 Sa 226/05
TV Bundeswehr - Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Erhöhung
Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 213/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Januar 2006 - 7 Sa 226/05 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11
Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung …
Zwischen dem Wegfall des Arbeitsplatzes und einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 213/06 - Rn. 14; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 116/05 - Rn. 22; 24. Juni 2004 - 6 AZR 298/03 - zu 3 der Gründe) .a) Durch den in § 1 Abs. 1 TV UmBw vorgegebenen Geltungsbereich soll sichergestellt werden, dass die begünstigenden Regelungen des TV UmBw nur auf die Arbeitnehmer angewandt werden, deren Arbeitsplätze durch die Umstrukturierung aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr betroffen sind (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 213/06 - Rn. 14) .
- LAG München, 13.11.2007 - 6 Sa 593/05
Altersteilzeit
Ein späterer Wegfall genügt nicht (so LAG Nürnberg Urteil vom 10. Januar 2006 - 7 Sa 226/05 - nv., in Verbindung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 2006 - 9 AZR 213/06 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Altersteilzeit). - LAG Niedersachsen, 19.05.2011 - 16 Sa 439/10
Dem Wachpersonal eines Bundeswehrstandortes kollektiv angebotene Verlängerung der …
Für die Erfüllung des Tarifmerkmals "aufgrund einer Neuausrichtung der Bundeswehr" i.S. § 1 Abs. 1 TV UmBW muss demnach ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Wegfall des jeweiligen Arbeitsplatzes und einer im Zuge der Kabinettsentscheidung vom 14.06.2000 getroffenen Maßnahme bestehen (BAG, 26.06.2004, 6 AZR 298/03 - nicht amtlich veröffentlicht - juris; ebenso: BAG 12.09.2006, 9 AZR 213/06 , AP Nr. 31 zu § 1 TVG, Altersteilzeit).